Schnell-Service "Fast Track"
Die Rekordanfragen werden bei uns in der Reihenfolge ihres Eintreffens beantwortet. Obwohl die Anfragen so schnell wie möglich abgearbeitet werden, dauert es aufgrund der hohen Zahl ein wenig, bis Sie eine Antwort erhalten.
Zur Info: Jedes Jahr gehen bei uns ca. 60.000 Anfragen zur Durchführung eines Rekordversuchs ein.
Dennoch ist es ganz klar, dass es immer wieder Situationen gibt, bei denen eine Rückmeldung schneller benötigt wird, als wir es mit der Standard-Rekordanmeldung gewährleisten können.
Aus diesem Grund gibt es den kostenpflichtigen Premium-Schnell-Service "Fast Track".
Ihre Vorteile
- Sie erhalten die Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung Ihres mit der Rekordanmeldung übermittelten Rekordvorschlags innerhalb von drei Werktagen
- Sie erhalten einen Rekord Manager als Kontaktperson zugewiesen, der Ihnen bei der Abwicklung der Fast-Track-Anmeldung mit Rat und Tat zur Seite steht
- Ihre Fragen werden mit höchster Priorität beantwortet; sollte Ihre ursprüngliche Idee abgelehnt werden, erhalten Sie eine für uns akzeptable Alternative angeboten
- Ihre Beweise werden innerhalb von drei Werktagen gesichtet und geprüft
Ab sofort kann "Fast Track" zu jeder Zeit gebucht werden, wobei es die folgenden Ausprägungen gibt:
- Beschleunigen Sie die Rückmeldung zum Ergebnis
der Prüfung Ihres Rekordvorschlags:
Buchung bei der ersten Rekordanmeldung, bzw. Upgrade vor unserer Rückmeldung:
In diesem Fall berechnen wir £450 + 20% Mehrwertsteuer. (UK-Satz) - Beschleunigen Sie die Sichtung und
Prüfung Ihrer eingereichten
Beweise:
Buchung nach unserer ersten Rückmeldung, oder beim Einsenden Ihrer Beweise:
In diesem Fall berechnen wir für "Fast Review" £350 + 20% Mehrwertsteuer. (UK-Satz)
Auf die Anerkennung Ihrer Idee als Rekord hat die Gebühr KEINEN Einfluss. Wenn wir einen Vorschlag, aus welchen Gründen auch immer, nicht als Rekordkategorie akzeptieren können, oder eingereichtes Beweismaterial unseren Anforderungen nicht genügt, erhalten Sie eine Rückmeldung, die Ihnen erklärt, warum dies so ist.
Eine Erstattung der Gebühr bei einem abschlägigen Bescheid ist leider nicht möglich.
Die "Fast Track"-Gebühr begründet weder die Nutzung unseres Logos, noch die Inanspruchnahme eines unserer Rekordrichter. Hierzu ist der Abschluss gesonderter Verträge notwendig, die weitere Gebühren nach sich ziehen.
Bitte werfen Sie einen Blick auf die Leistungen, die wir NICHT als GUINNESS WORLD RECORDS™ REKORD anerkennen: Liste der Einschränkungen bei möglichen Rekordkategorien.
Um eine "Fast Track"-Anmeldung zu platzieren, oder Ihre bestehende Rekordanmeldung auf "Fast Track" upzugraden, loggen Sie sich bitte in Ihr Mitgliedskonto ein, wählen den Vorgang (Claim) aus, und wählen dann die "Fast Track"-Option.