Es gibt einige Dinge, die wir grundsätzlich nicht als GUINNESS WORLD RECORDS™ REKORD zulassen. Bitte nehmen Sie sich daher die Zeit, sich die Liste dieser Ausschlüsse genau durchzulesen. Auf diese Weise verhindern Sie, Zeit in die Planung einer Rekordidee und deren Anmeldung zu investieren, die von uns nicht akzeptiert werden kann.
Die folgende Liste gibt Beispiele für bestimmte Leistungen, die wir trotz ihrer Popularität nicht als GUINNESS WORLD RECORDS™ REKORD führen.
ALTER
Bei Altersrekorden werden die folgenden Leistungen nicht anerkannt:
- Jüngster/ ältester beim Gehen, Schwimmen, Lesen, Zählen, etc.
- Jede Leistung in Bezug auf das Alter in Bereichen, für die es
ein Mindestalter gibt
(z.B. Jüngster Geräte-Taucher, jüngster Pilot, etc.) - Altersvarianten bereits bestehender Rekorde (z.B. längste Zunge
eines 14-Jährigen).
Derartige Leistungen werden nur dann zum Rekord anerkannt, wenn sie in Zusammenhang mit sehr langen und schwierigen Reisen stehen (z.B. jüngster/ ältester Mensch auf dem Mt. Everest, jüngster/ ältester Reisender zum Nord-/ Südpol, etc.)
TIERE
Wir akzeptieren keine Rekorde für das Folgende:
- Rekorde, die auf dem Töten oder Quälen von Tieren basieren.
- Geschwindigkeitsrekorde über lange Distanzen auf dem Pferderücken.
- Schwerste, dickste, leichteste oder dünnste Haustiere.
- Keine rassespezifische Unterteilung von Rekorden.
Hier gibt es nur allgemeine Rekordkategorien (z.B. größter Hund, älteste Katze, etc.) - Ausdauer-/ Beständigkeitsrekorde wie z.B. längstes Zusammenleben mit Schlangen, etc.
KUNST
- Wir akzeptieren keine Unterkategorien oder spezielle Rekorde bei Gemälden und Zeichnungen, z.B. längstes Kinderbild. Nur allgemeine Rekordkategorien, z.B. längstes Bild, größtes Bild können akzeptiert werden.
- Wir akzeptieren keine Rekorde für kleinste Gegenstände, es sei denn, das Objekt ist im mikroskopisch kleinen Bereich angesiedelt. Dies liegt daran, dass ansonsten die von uns geforderte handwerkliche Qualität der Ausführung nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus soll ein GUINNESS WORLD RECORDS™ REKORD ja immer einen (möglichst internationalen) Wettbewerb auslösen und überboten werden können. Kleinste Dinge stoßen hier per se recht schnell an Ihre Grenzen.
ANWESENHEIT & FEHLZEITEN (Schule, Arbeit)
- Wir akzeptieren nur Rekorde für Lebensarbeitszeiten oder Gesamtdauer eines Studiums. Nicht anerkennungsfähig sind besonders viele oder besonders geringe Fehlzeiten. Ersteres eignet sich nicht für einen Wettbewerb, und der zweite Fall sollte eigentlich normal und nicht außergewöhnlich sein.
ABRISS & BAU VON GEBÄUDEN
- Solche Leistungen eignen sich nicht als Rekord, da man verschiedene Gebäude in Bezug auf die notwendigen Arbeiten nicht direkt miteinander vergleichen kann. Bauformen und Materialien sind höchst unterschiedlich.
SPENDEN & CHARITY
- Wohltätigkeitsrekorde werden nur auf Basis der eingenommenen Spendensumme anerkannt und nicht auf Basis der in diesem Zusammenhang unternommenen Tätigkeiten.
INVALIDITÄT & HANDICAPS
- Handicaps per se oder eine Leistung in Bezug zum Grad einer Behinderung kann nicht die Bewertungsgrundlage eines Rekords sein. Dennoch ist es auch für gehandicapte Personen möglich Rekorde aufzustellen, wie z.B. Siege oder Titel bei paralympischen Wettbewerben, Schnellste/ Längste Fahrten im Rollstuhl/ Handbike, etc.
DER MENSCH
- Rekorde für Schönheit werden nicht akzeptiert, da sich dies nicht objektiv messen und vergleichen lässt.
- Schnellste oder längste Geburten werden grundsätzlich nicht als Rekord akzeptiert.
- Ein längstes Überleben mit Krebs ist nicht als Rekord möglich. Aufgrund der verschiedenen möglichen Typen und Ausprägungen der Erkrankung ist hier kein fairer und allgemeiner Vergleich von sehr individuellen und persönlichen Fällen möglich.
- Wir akzeptieren keine Rekorde, bei denen es darum geht, möglichst große Mengen zu Essen oder zu Trinken.
- Wenn jemand seinen Ellenbogen lecken kann - toll.
Aber dennoch keine Leistung, die wir als Rekord anerkennen möchten. - Wir akzeptieren keine Rekorde für den größten Kopf, da es sich hier überwiegend um krankheitsbedingte Folgen der Elephantiasis handelt.
- Wir akzeptieren keine Rekorde für Hungerstreiks oder im Fasten.
- Auch Rekorde für dünnste Personen werden nicht akzeptiert.
- Rekorde für den längsten Schlaf oder die längste Schlaflosigkeit sind nicht möglich.
- Rekorde für die meisten (medizinisch begründeten) Operationen in einer bestimmten Zeit können nicht anerkannt werden.
- Rekorde für längste Massagen sind nicht möglich. Hier können wir unmöglich überprüfen und entscheiden, ob und in welcher Form die notwendigen Massagestandards angewendet wurden.
LITERATUR/SPRACHE/PUBLIKATIONEN
- Wir akzeptieren keine Rekorde in Verbindung mit der Aussendung
von E-Mails oder Briefen,
wie z.B. Kettenbriefe oder Ähnliches. - Kleinste Handschriften eignen sich nicht als Rekord, da sich
Faktoren wie Lesbarkeit oder ein "ordentliches" Schriftbild nicht
eindeutig standardisieren lassen. Darüber hinaus soll ein
GUINNESS WORLD RECORDS™ REKORD ja immer einen (möglichst internationalen) Wettbewerb auslösen und überboten werden können. Kleinste Dinge stoßen hier per se recht schnell an Ihre Grenzen. - Die meisten Generationen mit demselben Namen werden nicht als Rekord anerkannt.
- Kürzeste oder längste Gedichte werden nicht als Rekord akzeptiert.
- Leistungen im Lesen werden nur anerkannt, wenn es sich um lautes Vorlesen handelt.
MUSIK
- Rekorde für das längste Hören von Musik sind nicht möglich, da hier nicht bewiesen werden kann, ob und in welchem Grad man zuhört und sich darauf konzentriert.
- Längste oder kürzeste Musikstücke eignen sich nicht für einen Rekord, ebenso wenig wie das Schreiben der meisten Songs. Auch die meisten unterschiedlichen Mixe eines Musikstückes werden von uns nicht angenommen.
- Längste Jam-Sessions oder längstes Improvisieren sind nicht als Rekord zulässig, da es unmöglich ist, das nötige musikalische Können, bzw. die musikalische Qualität eindeutig zu bewerten.
PFLANZEN
- Wir nehmen keine Rekorde für kleinste Pflanzen, Früchte oder Gemüse an. Hauptsächlich da die eigentliche Herausforderung in der Züchtung von Riesenpflanzen besteht.
BILDUNG & AKADEMISCHE TITEL
- Wir nehmen keine Rekorde für Qualifikationen oder die Anhäufung von Titeln an. Da Bildungseinrichtungen und akademische Institutionen weltweit höchst unterschiedlich sind, und unterschiedliche Anforderungen und Methoden bei der Vergabe zur Anwendung kommen, gibt es hier keinen weltweiten generischen Standard, der die Basis zur Bewertung eines Rekords sein könnte.
HERKUNFT & NATIONALITÄT
- Wir machen bei der Bewertung von Rekorden grundsätzlich keine Unterscheidung nach Herkunft und Nationalität der potentiellen Rekordbrecher.
EINZIGARTIG/UNGEWÖHNLICH/ORIGINELL/ERSTE(R/S)
- Einzigartigkeit, Ungewöhnlichkeit, Originalität oder Glück lassen sich nicht objektiv messen und vergleichen. Daher können sie nicht als Bewertungsgrundlage für einen Rekord dienen. Mögliche Kategorien müssen entsprechend mess- und vergleichbar sein (z.B. Größte/r/s, Schnellste/r/s, Schwerste/r/s), und sollen ja immer einen (möglichst internationalen) Wettbewerb auslösen, und überboten werden können.
- Aus dem gleichen Grund ist kein Rekord möglich für Personen, Dinge oder Tätigkeiten, die der oder das Erste in ihrem Bereich sind, oder zum ersten Mal ausgeführt werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn es sich um ein besonders signifikantes Ereignis handelt, wie z.B. der erste Mensch auf dem Mond.
FAHRGESCHÄFTE
- In diesem Bereich sind zurzeit nur zwei verschiedene
Rekordkategorien möglich:
Die eine ist die längste Achterbahnfahrt und die andere ist die längste Riesenradfahrt.
VERKEHR & TRANSPORT
- Rekorde im Zwängen der meisten Menschen in ein Fahrzeug sind nur für bestimmte ikonische Kleinwagenmodelle möglich: VW Käfer oder New Beetle, Mini (altes und neues Modell), Fiat 500 und Smart.
- Autoverkäufe können nicht als Rekord gewertet werden, da ein Erfolg von verschiedenen unwägbaren Faktoren abhängt: Modell & Marke, Land & Ort, Preisgestaltung, Tageszeit, Wetter, etc.
- Wir akzeptieren als Rekord keine schnellsten Fahrten zwischen zwei Punkten in der geringsten Zeitspanne. Dies liegt an der mangelnden Verkehrssicherheit, die derartige Versuche nach sich ziehen und dem in Bezug auf eine schnellere Zeit nötigen Brechen örtlicher Gesetze.
- Bei Flugrekorden arbeiten wir mit dem internationalen Verband FIA zusammen und listen die dort anerkannten Rekorde. Bitte kontaktieren Sie daher Ihr örtliches FIA-Büro, wenn Sie einen solchen Rekord aufstellen möchten.
- Bei Reiserekorden können wir uns nur auf die außergewöhnlichsten und international bekannten und anerkannten Strecken und Wettbewerbe beschränken, wie z.B. transkontinentale Reisen, Schwimmen durch den Ärmelkanal, oder Segeln/ Rudern über den Atlantik/ Pazifik.